Inklusion an der GSR
Vielfalt und Chancen – aber auch Realismus
Als integrative Realschule plus und profilierte wie erfahrene Schwerpunktschule verfolgen wir das Konzept der sog. „moderaten Inklusion“. Dies versteht sich als ein lebendiger und durchlässiger Lernort in einem Setting an der Schnittstelle zwischen regelschulischen Standards und sonderpädagogischer Förderung. Wir heißen Kinder mit unterschiedlichen Begabungen, Lebenshintergründen und Lernvoraussetzungen willkommen und begegnen ihnen mit einem Konzept, das auf fundierter Erfahrung basiert.
Was bedeuten die unterschiedlichen Bildungswege konkret im Schulalltag?
Regelschule: Der reguläre Bildungsgang (Sekundarstufe I)
Der Unterricht in der Sekundarstufe I orientiert sich an den staatlichen Bildungsstandards des Landes Rheinland-Pfalz und führt zu den klassisch qualifizierten Abschlüssen:
- Berufsreife nach der Klassenstufe 9 (ehemals Hauptschulabschluss).
- Sekundarabschluss I nach der Klassenstufe 10 (ehemals Mittlere Reife).
Förderschule: Die sonderpädagogischen Bildungsgänge
Für Kinder mit einem von der Schulbehörde gestellten, sonderpädagogischen Gutachten bieten wir die entsprechenden Bildungsgänge der Förderschule an – bei uns betrifft dies überwiegend den Bildungsgang Lernen. Hier wird zieldifferent unterrichtet, das heißt, Lernziele und Leistungsbewertung passen sich den individuellen Möglichkeiten des Kindes an.
Schwerpunktschule - Flexibilität über Grenzen hinaus
Genau hier liegt unsere Aufgabe. Das Konzept der Schwerpunktschule zeichnet sich durch ein flexibles Unterstützungssystem in der Durchlässigkeit aus. Wir bieten Jugendlichen die Möglichkeit, je nach ihrer individuellen Entwicklung flexibel mitten im Unterricht zwischen den Anforderungen der Sekundarstufe I und dem Bildungsgang Lernen zu wechseln.
Dabei bietet unsere inklusive Schule einerseits die Grundlagen des Förderschulwesens unter dem Dach der Realschule an und darüber hinaus noch vielmehr: Eine reine Förderschule ist systembedingt darauf beschränkt, ausschließlich ihren eigenen, zieldifferenten Bildungsgang anzubieten. Als Schwerpunktschule vereinen wir jedoch das Beste aus zwei Welten und eröffnen Chancen, die ein separates System nicht bieten kann. Die Förderung findet bei uns inklusiv im Klassenverband des Regelunterrichts statt und ist darauf angelegt in die Bildungsgänge der Sekundarstufe I zu integrieren, immer wieder zurückzuführen, mindestens aber so nah wie möglich am Regelunterricht zu führen. Das Lernen in Kleingruppen gehört selbstverständlich auch dazu, da es individuelle Brücken baut und Überforderung gezielt auffängt. Unser Handeln zielt darauf ab, Lernbarrieren erfolgreich abzubauen und die Jugendlichen darin zu stärken, ihr volles Potenzial mutig auszuschöpfen. Diese Durchlässigkeit ist dabei ein dynamischer Prozess, der in beide Richtungen offen ist und den Blick für das Kind wahrt:
- Die Chance auf den Regelabschluss: Zeigt ein Kind mit Fördergutachten eine entsprechende Entwicklung, entscheidet sich in Klassenstufe 8 ob der Förderbedarf dauerhaft aufgehoben werden kann. Diese Jugendlichen wechseln vollständig in den regulären Bildungsgang der Sekundarstufe I und absolvieren am Ende der 9. Klasse die allgemeine „Berufsreife“ (ehemals Hauptschulabschluss).
- Schutzraum Förderschule: Sollte ein Jugendlicher dauerhaft im zieldifferenten Bildungsgang verbleiben, führt dieser Weg nach der 9. Klasse zum Abschluss der „Besonderen Berufsreife“ (ehemals Sonderschulabschluss).
Das soziale Lernen - Ein differenzierter Blick
Das gemeinsame Lernen im selben Klassenverband birgt große Chancen, ist in der Praxis jedoch kein Selbstläufer, sondern verlangt professionelle Begleitung und Engagement auf beiden Seiten. Es handelt sich hierbei um einen wechselseitigen Prozess: Unsere Jugendlichen im regulären Bildungsgang entwickeln im täglichen Miteinander wichtige Schlüsselkompetenzen wie Akzeptanz, Toleranz, Respekt und Empathie gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen. Gleichzeitig profitieren viele Kinder mit Fördergutachten sozial-emotional von der Einbindung in die jugendliche Alltagskultur der Regelschulgemeinschaft.
Zur Wahrheit gehört auch der Realismus
Wenn der Leistungsvergleich im Setting der Schwerpunktschule zu einer psychologischen Überforderung führt oder die spezifische sonderpädagogische Förderung vor Ort an Grenzen stößt, beraten wir die Eltern in einem gemeinsamen Prozess verantwortungsvoll, um für das Kind den Wechsel an eine spezialisierte Förderschule zu ermöglichen. Unserer langjährigen Erfahrung nach kommt es leider immer wieder vor, dass manche Kinder mit Fördergutachten unmittelbare Vergleiche mit den Leistungsanforderungen der Sekundarstufe I ziehen und das sonderpädagogische Setting ablehnen. Dies führt dann häufig zu einer schweren sozial-emotionalen Belastung, wenn der Wunsch, „so zu sein wie die anderen“, mit den eigenen Lernbarrieren dauerhaft kollidiert. Ein Verbleib an der Schwerpunktschule um jeden Preis widerspricht in diesen Fällen nicht nur dem Gedanken einer moderaten, vernünftigen Inklusion, sondern zutiefst auch unserem pädagogischen Ethos.
Faire Brücken - Inklusion innerhalb der Sekundarstufe I
Nachteilsausgleich und Notenschutz sind im Rahmen der Sekundarstufe I hochwirksame Unterstützungsinstrumente. Sie bilden in der inklusiven Arbeit eine wesentliche Säule, um Chancengleichheit im regulären Schulalltag zu garantieren.
Dabei gilt eine grundlegende, rechtliche und pädagogische Unterscheidung:
Förderschüler: Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Gutachten (wie im Bildungsgang Lernen) steht der Weg in ein individuell angepasstes Lernsystem ohnehin offen. Hier kann bei Bedarf das Leistungsniveau der Regeschule über die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes bewusst und legal bis weit in die sonderpädagogischen Bildungsgänge herabgestuft werden. Nachteilsausgleich und Notenschutz sind bei Förderkindern gewissenmaßen immer inklusive – die Frage, ob man diese einem Förderkind im Rahmen der Sekundarstufe I gewährt, stellt sich also gar nicht, da das System das Kind vor einem grundlegend anderen Rechtsrahmen auffängt.
Regelschüler: Anders ist das bei Jugendlichen im Regelschulbereich. Gerade für diese Klientel wurden die Instrumente Nachteilsausgleich und Notenschutz unter bestimmten Voraussetzungen konzipiert. Beide Instrumente dienen als gezielte Entlastung – beispielsweise bei einer nachgewiesenen Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder einer Rechenstörung (Dyskalkulie). Doch anders als bei Förderschülern bleibt das fachliche Niveau der Sekundarstufe I der verbindliche Maßstab.
- Nachteilsausgleich: Gewährt z.B. organisatorische Hilfen (wie eine Zeitzugabe bei Klassenarbeiten oder technische Hilfsmittel), um die rein körperliche oder strukturelle Barriere auszugleichen. Das fachliche Anforderungsniveau bleibt vollkommen unberührt.
- Notenschutz: Kann in rechtlich eng umgrenzten Ausnahmefällen und nur nach bewilligtem Antrag (z. B. bei schwerer LRS) die Gewichtung oder Benotung der Rechtschreibleistung temporär aussetzen, um Raum für den Kompetenzaufbau zu schaffen. Der Notenschutz ist also zeitlich befristet, wird evaluiert und nach Prüfung durch die Klassenkonferenz gewährt oder ggf. verlängert.
Das Prinzip der Eigenverantwortung: Hilfe zur Selbsthilfe
Die beiden Instrumente Nachteilsausgleich und Notenschutz verstehen sich als wirkungsvolle Brücken im Rahmen der Sekundarstufe I, die den Jugendlichen zeitweise Entlastungen und damit Räume bieten, die durch eigenständiges, häusliches Zutun und gezieltes Training sinnvoll genutzt werden müssen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern den Druck zu nehmen, damit sie fehlende Kompetenzen strukturiert und Schritt für Schritt aufbauen können – ohne an einer Zwickmühle parallel ansteigender Anforderungen scheitern zu müssen.
Auf diesem Weg wahren wir die verbindlichen Standards der Abschlüsse und schaffen gleichzeitig für alle Kinder im Regelschulbereich einen fairen, transparenten Rahmen, der auf einem partnerschaftlichen Verständnis von Fordern und Fördern basiert.
Unser multidisziplinäres Expertenteam - Geballte Kompetenz vor Ort
Während im regulären Bildungsgang der Sekundarstufe I unsere klassisch ausgebildeten Realschullehrkräfte die fachlichen Standards sichern, verfügt die Geschwister-Scholl-Realschule plus über eine weitere, hochspezialisierte Kompetenz: unser multidisziplinäres Expertenteam.
Dieses Expertenteam wurde von der zuständigen Schulbehörde, dem Referat 34 (Förderschulen) der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), explizit an unseren Standort abgeordnet, um die sonderpädagogische Arbeit direkt vor Ort dauerhaft zu sichern. Die Zusammensetzung dieses Teams erstreckt sich von klassischen Lehrkräften für das Förderschullehramt über Inklusionspädagogen bis hin zu Schulerzieherinnen und Schulerziehern mit sonderpädagogischem Schwerpunkt sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Gemeinsam bilden diese Spezialisten ein geballtes Zentrum an sonderpädagogischem Know-how – ein Fundament, ohne das eine verantwortungsvolle inklusive Arbeit an einer Regelschule schlicht unmöglich wäre.
Zwei Welten – Eine perfekte Ergänzung
Die Kolleginnen und Kollegen des Expertenteams tragen in ihren jeweiligen Rollen, Bereichen und Schwerpunkten eine ganz eigene pädagogische Verantwortung und Selbstständigkeit. Ihre tägliche Praxis unterscheidet sich daher an vielen Stellen grundlegend von der Arbeit klassischer Lehrerinnen und Lehrer, ergänzt diese jedoch perfekt.
In kontinuierlicher Verzahnung stehen sie den Realschullehrkräften zur Seite, beraten fundiert wo es fachlich in die Tiefe geht und entwickeln individuelle sonderpädagogische Konzepte, Förderstrategien sowie Pläne. Aus diesem lebendigen Austausch ist an unserer Schule im Laufe der Zeit ein echtes „multiprofessionelles Team“ gewachsen, das sich gegenseitig bereichert und unsere pädagogisch-schulische Expertise unschlagbar macht.
Das Aufgabenspektrum: Kernkompetenz und Prävention
Das Expertenteam setzt an unserer Schule direkt die klassischen, hochdifferenzierten Aufgaben des Förderschulwesens eigenständig um:
- Individuelle Förderung: Das praktische Fördern und Fordern von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarfen durch alle Stufen mitten im Schulalltag.
- Förderplanung & Dokumentation: Das Schreiben, kontinuierliche Evaluieren und Fortschreiben individueller Förderpläne sowie das Setzen hoch differenzierter Verbalbeurteilungen.
- Partnerschaftliche Elternarbeit: Die intensive, beratende Begleitung und Unterstützung einer eigenverantwortlichen Elternarbeit.
- Zusammenarbeit mit externen Partnern und Behörden: Die koordinierende Zusammenarbeit mit externen Schlüsselstellen wie dem Jugendamt, niedergelassenen Therapeuten sowie kinder- und jugendpsychiatrischen Arztpraxen.
Unser Qualitätsmerkmal: Das sonderpädagogische Radar
Darüber hinaus leistet das Expertenteam eine Arbeit, die eine ganz besondere Stärke der Schwerpunktschule abbildet und weit über den normalen Schulalltag hinausreicht: Die präventive Beobachtung im regulären Sek-I-Unterricht.
Das Expertenteam erkennt sofort Schülerinnen und Schüler im Regelschulbereich, die besondere Lernbarrieren oder Auffälligkeiten zeigen und wird aktiv: Es beobachtet, dokumentiert und begleitet die Lernentwicklungen frühzeitig im Rahmen einer fundierten Vordiagnostik. Auf dieser Basis entwickeln sie bereits präventive Förderpläne auf Probe, bauen die Eltern- und Zusammenarbeit mit externen Stellen auf und setzen wegweisende Berichte, die für die finale Diagnostik entscheidend werden: Erst wenn diese schulinternen Ressourcen voll ausgeschöpft sind, liefert die lückenlose Dokumentation die notwendige, fachlich fundierte Grundlage für die finale, ausführliche Diagnostik durch die Schulbehörde.
Auf diese Weise gewährleistet unser Expertenteam im beruflichen Alltag eine unverzichtbare, eigenständige, hochprofessionelle Diagnostikkette, die sicherstellt, dass jedes Kind die passende Begleitung erhält.



